Grundschule Pappelhain

Eltern




Bei der Durchsetzung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an unserer Schule wirken die Eltern in verschiedenen Formen mit. Ohne engagierte Eltern ist es nicht möglich, die gestellten Aufgaben zu meistern und im bereits jetzt erreichten Niveau fortzuführen. Eltern haben Mitspracherecht, wenn es um die Bildung und Erziehung an der Schule geht und auch, wenn schulpolitische Entscheidungen größeren Umfangs getroffen werden. Die Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern beruht an der Grundschule „Pappelhain“ Holzendorf auf Vertrauen und Ehrlichkeit. Diese enge Zusammenarbeit wird getragen vom Grundsatz

„Auch ein Kind vom Lande hat durch den Besuch einer Landschule ein Recht auf optimale Lernbedingungen!“

Die „Kleine Grundschule“ soll weiter durch enge Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schulträger ein Ort der Geborgenheit sein, in dem die Kinder entsprechend ihrer Individualität gefordert und gefördert werden.




Schulelternrat


Die Vorsitzenden und Stellvertreter der Klassenelternräte bilden den Schulelternrat. Der Schulelternrat unterstützt die Arbeit der Klassenelternräte beim Zusammenwirken von Schule und Erziehungsberechtigten.

Der Schulelternrat wählt zu Beginn seiner Amtszeit für die Dauer von zwei Schuljahren aus seiner Mitte einen Vorstand, dem ein Vorsitzender, zwei Stellvertreter und weitere Vertreter der Erziehungsberechtigten angehören, sowie drei Vertreter für die Schulkonferenz.

Der Schulelternrat vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten der Schule, beteiligt sich an der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule und fördert die Mitwirkungs- und Verantwortungsbereitschaft der Erziehungsberechtigten.




Schulkonferenz


An jeder Schule wird eine Schulkonferenz gebildet. Mitglieder der Schulkonferenz sind:


die Schulleiterin oder der Schulleiter
drei Lehrerinnen oder Lehrer, einschließlich Schulleiterin oder Schulleiter
drei Erziehungsberechtigte
ein Vertreter des Schulträgers der Gemeinde Groß Miltzow


Die Schulkonferenz berät und beschließt über alle wichtigen Fragen der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und deren Vertretern. Die Schulkonferenz soll bei Meinungsverschiedenheiten vermitteln und für einen sachgerechten Interessenausgleich sorgen.

Aufgaben und Entscheidungsrecht der Schulkonferenz: siehe Schulgesetz für das Land MV § 76 Absatz 6 bis 11.